von medusa » 24.07.2016, 15:56
Danke erst mal, für die flotte Reaktion. :) dass man immer wieder Aufklärungsarbeit leisten musst, dessen bin ich mir bewusst. aus diesem Grund interessiert es mich ja auch, ob es irgendwo schriftlich niedergelegt ist, dass ich mit einem Hund, entschuldige bitte, einen Blindenführhund ein Arzt Praxis aufsuchen darf. die Ausreden der meisten Ärzte sind grenzenlos, obwohl diese Herrschaften doch einen Eid geleistet haben, darf ich mir von Hygiene, Allergien, Teppichböden und Hausrecht alles mögliche an Ausreden anhören. was ich jedoch bis jetzt noch nie gehört habe, dass man den Hund in den Ausweis eintragen lassen kann. wie darf ich das verstehen? eventuelle Rechtschreibfehler bitte ich zu entschuldigen, aber Siri hat es nicht immer so mit dem Deutsch. ;) Über eine Antwort würde ich mich freuen, ansonsten wünsche ich noch einen angenehmen Sonntag!