Blindengeld
blind ist, „wem das Augenlicht vollständig fehlt.
Als blind gilt auch, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,02 (1/50) betraegt.
oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind.“
Konkretisiert werden
diese „anderen Störungen des Sehvermögens"
nach den Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
Hier die tabellarische Übersicht für diese Fallgruppen: Bedingung 1 UND Bedingung 2 müssen erfüllt sein!
Fallgruppe Bedingung 1 Bedingung 2 Hinweis Sehschärfe Einengung des Gesichtsfeldes
aa) 0,033 (1/30) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum Gesichtsfeldreste jenseits von 50° bleiben unberücksichtigt
bb) 0,05 (1/20) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum
cc) 0,10 (1/10) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum
dd) normale Sehschärfe Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum
Weitere Fallgruppen, die der Herabsetzung der Sehschärfe auf 0,02 (1/50) gleichzustellen sind:
ee) bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 50°-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist;
ff) bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt;
gg) bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und kein Binokularsehen besteht.
c) Blind ist auch ein Mensch mit einem nachgewiesenen vollständigen Ausfall der Sehrinde (Rindenblindheit),
nicht aber mit einer visuellen Agnosie oder anderen agnostischen Störungen.
Quelle: Versorgungsmedizinische Grundsätze, Bundesministerium für Arbeit und Sozial